

Corona Regeln ab 2022
Die neuesten Regeln auf der Grundlage der Sächsischen Corona-Schutzverordnung bedeuten für Sie ab 14. Januar 2022 folgendes: 3 G weiterhin für alle medizinisch notwendigen Maßnahmen 2 G+ (geimpft oder genesen mit aktuellem Antigentest (Arbeitgebertest werden akzeptiert) für Selbstzahlerleistungen wie z.B. Massagen, Kurse als Selbstzahler im Verein; Pilates und Yoga Nachweise sind unaufgefordert vorzuzeigen! AHA-Regeln sind einzuhalten. Das Tragen einer FFP2 Maske ist mit Betr